Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Bezirk Schwaben ist bemüht, seine Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- PDF-Downloads: PDFs, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, werden schnellstmöglich durch barrierefreie PDF-Dokumente oder durch HTML-Inhalte ersetzt.
- Untertitel bei Videos: Falls noch nicht vorhanden, werden wir Untertitel schnellstmöglich nachreichen.
Feedback
Ihnen sind Barrieren beim Zugang zu Inhalten aufgefallen?
Bei Schwierigkeiten mit der Verständlichkeit der Inhalte melden Sie diese bitte kunstforum@bezirk-schwaben.de.
Bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte per E-Mail an online-pr@bezirk-schwaben.de.
Sie können uns auch telefonisch oder per Post kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html